- Unsere Uhren haben alle die voll umfängliche, weltweit gültige Hersteller-Garantie, inkl. aller Original Dokumente des Herstellers -
Generell ist zu unterscheiden zwischen Gewährleistungs- einerseits und Garantieansprüchen andererseits.
1) Gewährleistungsansprüche:
Die Gewährleistung steht Ihnen als Käufer kraft Gesetzes gegen den Verkäufer - hier also gegen den Onlinehändler Watchpassion - grundsätzlich immer zu. Sie verjährt nach Ablauf von 2 Jahren. Diese 2-jährige Verjährungsfrist kann beim Kauf einer neuen Uhr auch nicht vertraglich eingeschränkt werden.
Ihr Nachbesserungsanspruch gegen den Watchpassion beschränkt sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen. Ob ein Mangel an der Uhr zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich bereits vorlag, kann nur ein Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk beantworten.
Sie können von uns die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hierfür empfehlen wir, Watchpassion zunächst schriftlich zur Nachbesserung oder Neulieferung aufzufordern.
2) Garantieansprüche;
Die Garantieansprüche können sich aus einer ausdrücklich beim Kauf von Verkäufer oder Hersteller abgegebenen Garantieerklärung ergeben. Dauer und Umfang ergeben sich aus der Garantieerklärung des Herstellers selbst. Es kommt dann nicht darauf an, ob der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Mangel muß bloß in der Garantiezeit aufgetreten sein. Eine solche Herstellergarantie kann sich im wesentlichen auf Mängel am Uhrwerk bezihen. Den genauen Inhalt einer vorhandenen Garantie, können Sie den beim Kauf übergebenen Garantieunterlagen entnehmen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch eine Garantie natürlich nicht eingeschränkt. Die Garantie bedeutet lediglich eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.